Charta der Vielfalt 

Unser Institut hat im Februar 2022 die Charta der Vielfalt unterzeichnet, um sein Engagement für Vielfalt und Chancengleichheit zum Ausdruck zu bringen.  

Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde im Jahr 2006 ins Leben gerufen und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt.

Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt erkennt die Geschäftsführung der AEI die Vielfalt als wertvolle Ressource an. Unser Ziel ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, in dem Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft willkommen sind.

Zur Umsetzung dieser Charta werden wir:

  1. eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Führungskräfte wie Mitarbeitende diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt ihnen eine besondere Verpflichtung zu.
  2. unsere Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeitenden sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.
  3. die Vielfalt innerhalb und außerhalb der Organisation anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für das Unternehmen oder die Institution gewinnbringend einsetzen.
  4. die Inhalte der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.
  5. über unsere Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.
  6. unsere Belegschaft über den Mehrwert von Vielfalt informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen.
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