Betriebsräte am AEI

Der Betriebsräte in Hannover und Potsdam vertreten die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber der Institutsleitung. Er überwacht die Einhaltung der sie betreffenden gesetzlichen Vorschriften, schützt sie vor Nachteilen und hilft die gemeinsame Arbeitsumgebung am Institut zu verbessern.

Die Aufgaben und Pflichten des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt und gliedern sich in drei Bereiche: ÜberwachungSchutz und Gestaltung.

Überwachung

Wachen über korrekte Durchführung der zugunsten der Arbeitnehmer:innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Schutz

Schutz und Unterstützung für alle Arbeitnehmer:innen bei der Abwehr von Nachteilen

Gestaltung

Interessenvertretung, d.h., Maßnahmen, die Betrieb und Belegschaft dienen, bei der Institutsleitung beantragen. Insbesondere Förderung von Frauen, Schwerbehinderten, älteren und ausländischen Arbeitnehmer:innen und anderen Schutzbedürftigen; Umweltschutz, „work life balance“,…

Welche konkreten Aufgaben hat der Betriebsrat?

  • Vertretung der Interessen aller Arbeitnehmer:innen gegenüber der Institutsleitung
  • Begleitung von Arbeitnehmer:innen zu Mitarbeitergesprächen (falls von Arbeitnehmer:innen gewünscht)
  • Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen usw. für die Arbeitnehmer:innen
  • Schutz und Unterstützung für alle Arbeitnehmer:innen bei der Abwehr von Nachteilen
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
  • Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer:innen, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
  • Förderung und Sicherung von Beschäftigung
  • Förderung des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

Zur Ausführung dieser Aufgaben stattet das Betriebsverfassungsgesetz den Betriebsrat mit bestimmten Rechten aus.

  • Mitbestimmungsrecht: Institutsleitung und Betriebsrat müssen sich einigen, um bestimmte Maßnahmen durchzuführen: z.B. Betriebsordnung, Verteilung von Prämien,…
  • Widerspruchsrecht bzw. Zustimmungspflicht: nur mit Zustimmung des Betriebsrats sind bestimmte Entscheidungen möglich: z.B. Einstellung, Eingruppierung, Versetzung, Umgruppierung, …
  • Beratungspflicht: die Institutsleitung muss vor Maßnahme mit dem Betriebsrat beraten und Vorschläge entgegennehmen: Planung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen, technischer Anlagen
  • Informationsrecht: die Institutsleitung muss den Betriebsrat umfassend und rechtzeitig und auf Anfrage informieren
  • Anhörungsrecht: die Institutsleitung muss den Betriebsrat vor Entscheidung befragen und anhören: arbeitgeberseitige Kündigung


Alle Mitarbeiter:innen können sich einbringen und an der Arbeit des Betriebsrats mitwirken.

  • Vorschlagsrecht: Themen zur Beratung vorschlagen
  • Beschwerderecht bei gefühlt ungerechter Behandlung, Benachteiligung, sonstiger Beeinträchtigung direkt an den Betriebsrat
  • Beschwerderecht bei der Institutsleitung: der Betriebsrat kann hinzugezogen werden
  • Recht zur Einberufung einer Betriebsversammlung (unterstützt von 25% der Kolleg:innen)
  • Kandidatur bei der alle vier Jahre stattfindenden Wahl zum Betriebsrat
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